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Bewerben leicht gemacht

Die Bewerbungsfrist für die mögliche Förderung von Projekten für 2023 beginnt am 27. Juli 2023 und endet am 10. September 2023. Bis dahin haben gemeinnützige Organisationen aus dem definierten Einzugsgebiet Zeit, ihre Bewerbungen einzureichen. Bitte beachten Sie dazu auch die Teilnahmebedingungen. Die dafür nötigen Antragsunterlagen erhalten Sie unter der Rubrik Downloads. Bitte senden Sie den Projektantrag per E-Mail fristgerecht an buergerfonds-zolling@onyx-power.com.

Teilnahmebedingungen

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können als gemeinnützig anerkannte Körperschaften, die nach § 52 der Abgabenordnung dazu berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen für Spenden nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen. Ob eine Körperschaft als gemeinnützig anerkannt wird entscheidet das Finanzamt des Ortes, an dem sich die Verwaltung Ihrer Körperschaft befindet.

Die eingereichten Projekte müssen aus den Gemeinden Attenkirchen, Haag an der Amper, Kirchdorf an der Amper, Langenbach, Marzling, Nandlstadt, Wolfersdorf, Zolling oder der Stadt Freising stammen und dort umgesetzt werden.

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Jurymitglieder im Bürgerfonds des Kraftwerks Zolling

Um eine möglichst sinnvolle und effektive Verteilung der Gelder sicherzustellen, setzen wir auf lokale Kompetenz. Eine ehrenamtliche Jury wählt die besten Projektideen aus und sorgt dafür, dass die Gelder dort ankommen, wo sie am nötigsten gebraucht werden.

Die ehrenamtliche Jury besteht aus Bürgerinnen und Bürgern aus unserer Nachbarschaft, die sich für das Gemeinwohl der Region einsetzen. Aus allen eingegangenen Bewerbungen wählt die Jury gemeinsam die Förderprojekte aus.

Die Mitglieder der diesjährigen Jury sind:

Helmut Priller, Bürgermeister Gemeinde Zolling

Arabella Gittler-Reichel, Leiterin des Amts für Jugend und Familie im Landratsamt Freising (Landkreisvertreterin)

Gottfried Herrmann, Leiter der 3klang gGmbH Musikschule in Freising (Vertreter eines Vereins)

Anja Aigner, Gemeinderätin Haag a.d. Amper (sozial engagierte Bürgerin)

Kontakt

Bei Fragen rund um den Bürgerfonds wenden Sie sich bitte an Sunita Kaczorek (Standortkommunikation) unter der Telefonnummer (08167) 99-507 oder schreiben Sie eine E-Mail an buergerfonds-zolling@onyx-power.com.

Was muss man beachten?

Eine unabhängige Jury entscheidet nach Abgabefrist über die Auswahl der zu fördernden Projekte. Dabei dienen folgende Anforderungen als Auswahlkriterien:

  • Die Projekte müssen im Einzugsgebiet der Gemeinden Attenkirchen, Haag an der Amper, Kirchdorf an der Amper, Langenbach, Marzling, Nandlstadt, Wolfersdorf, Zolling oder der Stadt Freising umgesetzt werden und das Gemeinwohl der Region nachhaltig verbessern.
  • Die geförderten Projekte müssen ethisch und moralisch vertretbar sein. Die Projekte dürfen keine parteipolitischen, profitorientieren oder religiösen Interessen verfolgen.
  • Die geförderten Projekte müssen mit der Geschäftstätigkeit und den Werten der Onyx Power-Group vereinbar sein.
  • Die Höchstgrenze für die finanzielle Unterstützung eines Projekts beträgt 4.000 Euro. Eine nachträgliche Erhöhung der Projektunterstützung ist nicht zulässig. Die Finanzierung des Projekts muss realistisch und durchführbar sein.
  • Gemeinnützigkeit: Hinter den eingereichten Projekten muss ein Verein, eine Organisation oder eine andere Körperschaft stehen, die als gemeinnützig anerkannt ist und die damit berechtigt ist, Zuwendungsbestätigungen für Spenden nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen. In Einzelfällen, wie z.B. bei Projektanträgen von Einzelpersonen, kann die Spendenvereinbarung auch mit der beteiligten Gemeinde geschlossen werden, in der das zu fördernde Projekt realisiert werden soll. Die Gemeinde muss in diesen Fällen bereits dem Projektantrag zustimmen und ihre Bereitschaft erklären, die entsprechende Zuwendungsbestätigung auszustellen.
  • Die Geförderten müssen den erkennbaren Willen zur Kooperation haben. In Fall einer Förderung verpflichten sie sich in einer Spendenvereinbarung mit dem Spender, auch Auskünfte über die Spendenverwendung und die Realisierung des Projektes zu erteilen

Weiterhin gelten folgende allgemeine Festlegungen:

  • Über die Höhe der Unterstützung eines Projekts (Höchstgrenze: 4.000 Euro) entscheidet die unabhängige Jury. Ihre Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt und sind bindend.
  • Es werden mindestens 5 Projekte pro Jahr gefördert.
  • Bei der Auswahl der Projekte wird darauf geachtet, dass Projekte möglichst aus mehreren Gemeinden der Region (siehe Einzugsgebiet) bedacht werden – geeignete Bewerbungen vorausgesetzt. Die finanzielle Unterstützung erfolgt einmalig.
  • Die zugewendeten Beträge dürfen ausschließlich für das beantragte Projekt verwendet werden. Eine Gegenleistung durch den Spendennehmer an Onyx Power wird nicht vereinbart. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung erfolgt zwischen der Onyx Power Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA und dem Spendenempfänger.
  • Der Antragsteller räumt der Onyx Power Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA in Zusammenhang mit dem Bürgerfonds das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur unentgeltlichen Nutzung der eingesendeten Bilder oder Projektdaten in allen Medien ein.